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LG Berlin, 13.11.2007 - 63 S 154/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Konkludente Zustimmung zu Mieterhöhungsverlangen durch vorbehaltlose Zahlung; schlüssiges Verhalten; Erinnerungsschreiben; konkludente Willenserklärungen; ausdrücklich verlangte schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung; vertragliche Nebenpflichten des Mieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Hohenschönhausen, 29.03.2007 - 16 C 222/06
- LG Berlin, 13.11.2007 - 63 S 154/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 182/04
Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen
Auszug aus LG Berlin, 13.11.2007 - 63 S 154/07
4 Zwar ist die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen grundsätzlich formfrei möglich und kann regelmäßig auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, indem der Mieter den geforderten höheren Mietzins zahlt (BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - VIII ZR 182/04 = GE 2005, 983).
- AG Ludwigslust, 26.03.2014 - 5 C 9/13
Streit über Mieterhöhung: Mieter kann überzahlte Miete zurückverlangen!
Denn aufgrund der ihm erkennbaren Erwartungshaltung des Vermieters als Erklärungsempfänger kann er nicht davon ausgehen, dass in der tatsächlichen Zahlung der höheren Miete eine rechtlich verbindliche Zustimmungserklärung liegt (vgl. LG Berlin GE 2008, 605;… so auch Bamberger/Roth-Schüller, Beck'scher Onlinekommentar zum BGB, Stand: 01.11.-, § 558b Rn. 8;… ähnlich Staudinger-Emmerich, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2011, § 558b Rn. 7 m. w. N. für eine der hier relevanten vergleichbare Situation: Schriftliche Zustimmung jedenfalls erforderlich, wenn der Mieter - trotz vorbehaltloser Zahlung der geforderten erhöhten Miete - im Rechtsstreit weiter die Berechtigung des Vermieters zur Mieterhöhung bestreitet).